Warum digitale Barrierefreiheit ab 2025 nicht nur Pflicht ist, sondern ein zentraler Qualitätsfaktor für die öffentlichen Versicherer.

Barrierefreiheit ist Pflicht und relevant für alle.

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für digitale Produkte und Dienstleistungen, um Menschen mit den unterschiedlichsten Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Damit wird Barrierefreiheit nicht nur zu einem rechtlichen Rahmen, sondern zu einem zentralen Bestandteil digitaler Qualität. Die Versicherungsbranche ist dabei besonders betroffen. Digitale Angebote müssen nicht nur nutzbar, sondern inklusiv sein – unabhängig von Fähigkeiten, Einschränkungen oder Geräten.

Mehr als ein Gesetz: Warum Barrierefreiheit ein UX-Thema ist

Digitale Barrierefreiheit ist kein technischer Nachtrag, sondern ein Gestaltungsprinzip. UX-Studien zeigen: Barrierefreie Interfaces sind für alle Nutzer und Nutzerinnen besser – schneller, verständlicher und sicherer. Gutes Design ist dann barrierefrei, wenn Orientierung, Klarheit und Verständlichkeit einhergehen.

Das BFSG verbindet dabei mehrere Standards:

  •  WCAG 2.2 (internationaler Standard für digitale Barrierefreiheit)
  • BITV 2.0 (nationales Prüfverfahren)
  • EN 301 549 (EU-Standard für digitale Dienstleistungen)

Für die Designer und Entwickler bedeutet das: Barrierefreiheit entsteht nicht am Ende, sondern am Anfang – in der Konzeption, im Design und in der redaktionellen Arbeit.

Barrierefreiheit ist ein Teil des Nutzererlebnisses

Die barrierefreie Customer Journey heißt nicht: Elemente technisch korrekt zu bauen. Es heißt: digitale Anwendungen so zu gestalten, dass sie für alle funktionieren.

Das beginnt bei grundlegenden Dingen:

  • verständliche Sprache
  • klare Orientierung
  • eindeutige Labels
  • ausreichende Kontraste
  • logische Fokus-Reihenfolgen
  • mobilfreundliche Touch-Ziele
  • sinnvoll eingesetzte Animationen

Diese Prinzipien verbessern das Erlebnis für alle Nutzergruppen – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Unternehmen & Dienstleistungen

  • Digitale Produkte und Services, die an Verbraucher gerichtet sind
  • Websites, Apps und digitale Plattformen
  • Zahlungs- und Kommunikationsdienste
  • E-Commerce-Funktionen
  • Kundenportale

Menschen, für die Barrierefreiheit entscheidend ist

  • mit Sehbehinderung (Kontrast, Screenreader)
  • mit motorischen Einschränkungen (Tastaturnavigation)
  • mit kognitiven Einschränkungen (klare Sprache, Orientierung)
  • mit Hörbehinderung (Untertitel, visuelle Hinweise)
  • Und: alle, die situativ eingeschränkt sind

Wie findet sich Barrierefreiheit im UX-Prozess wieder?

Barrierefreiheit ist bei uns nicht nur eine Norm, sondern Teil unseres täglichen UX-Prozesses. Um Qualität sicherzustellen, arbeiten wir mit einem zweistufigen Prüfverfahren:

1. Figma-Checks (Konzeptionsphase)

Bereits in der Designphase prüfen wir die Barrierefreiheit:

  • OEV-eigene BFSG-Checkliste (WCAG 2.2 A/AA)
  • Einsatz von Plugins zur Prüfung von Kontrasten & Farbvarianten
  • Prüfung der Komponentennutzung aus dem Designsystem
  • Identifikation potenzieller Barrieren, bevor sie entstehen
    (z. B. Farbkontraste, Fokusreihenfolgen, Semantik, Touch-Ziele)

Praxisbeispiel:
Unsere Designer und Designerinnen identifizieren in Figma, dass eine Fortschrittsanzeige für Screenreader nicht korrekt tag-bar ist. → Eine Anpassung am Layout erfolgt bereits vor der Programmierung.

2. Browser-Checks (nach der Implementierung)

Sind die Designs umgesetzt, folgen mehrere technische Tests:

  • Überprüfung per Checkliste
  • Kontrast- und Semantiktests mit Wave, Axe und Siteimprove
  • Screenreader-Tests mit NVDA (Windows) und VoiceOver (macOS)

In der DXP-Produktentwicklung arbeiten unsere crossfunktionalen Teams Hand in Hand. Die Mitarbeitenden aus den Fachlichkeiten wie User Experience, Anwendungsentwicklung, Data und Business Consulting prüfen die Komponenten des Design Systems und deren Nutzung im Magnolia CMS wie folgt:

  • User Experience prüft Orientierung & Verständlichkeit
  • Anwendungsentwicklung prüft die Semantik, HTML-Strukturen und Landmark-Rollen
  • Business Consulting prüft das Verhalten unter realen Bedingungen im CMS

Praxisbeispiel:
Ein Formularfeld wurde visuell korrekt platziert, ist aber nicht als Pflichtfeld für den Screenreader (NVDA) erkennbar → Sofortige Iteration und Beseitigung des Fehlers im Produktteam.

Barrierefreiheit als Qualitätsprinzip – wie wir “A11y” im Produktentwicklungsprozess verankern

In der OEV unterscheiden wir zwischen zwei Ebenen von Barrierefreiheit: BFSG-konforme Barrierefreiheit (rechtlicher Rahmen, verpflichtende Anforderungen) und Accessibility (A11y) als UX-Prinzip, das qualitativ hochwertige Usability für alle schafft.

A11y - Integrative Designprinzipien - BSFG
Beides zusammen bildet für uns ein zentrales Qualitätsversprechen. Deshalb gilt in der Produktentwicklung der Grundsatz: „Barrierefreiheit ist kein Feature, sondern echte Qualität.“

Das bedeutet:

  • Accessibility-Checks sind verpflichtender Teil jeder Aufgabe
  • BFSG-relevante Tests sind Teil der Definition of Done
  • Regelmäßige Schulungen
  • Austausch in der OEV-Accessibility-Community
  • Integration von Praxiswissen aus Projekten

Barrierefreiheit ist kontinuierlich gelebte Praxis in der OEV, gemeinsam mit unseren Kunden – und kein Projekt, das irgendwann endet.

Fazit: Barrierefreiheit unterstützt eine gute UX und eine gute UX für alle ist barrierefrei.

Barrierefreiheit ist kein Pflichtkriterium nur für 2025, sondern die Grundlage einer guten User Experience. Wer digitale Angebote in der Form zugänglich macht, verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern schafft Vertrauen.

Für die OEV und die öffentlichen Versicherer bedeutet die konsequente Optimierung auf Barrierefreiheit in der DXP-Produktentwicklung vor allem eines: die fortlaufende Qualitätssteigerung ihrer digitalen Touchpoints.

Das Ergebnis: mehr Teilhabe, größere Sicherheit und ein digitales Angebot, das tatsächlich alle Menschen erreicht – unabhängig von Fähigkeiten, Endgeräten oder Nutzungssituationen.

Interesse geweckt?

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